Die Eltern/Personensorgeberechtigten und die Schule sind der Auffassung, dass ohne gesonderte Betreuung und Begleitung der weitere und zukünftige Schulbesuch gefährdet ist. Der Träger steht als Leistungserbringer zur Verfügung und nimmt erste Kontakte mit Schule und Eltern bzw. Personensorgeberechtigten auf.
Den Antrag stellen die Eltern bzw. bei Kindeswohlgefährdung das Jugendamt. Die Beratung im Vorfeld mit Schule und Träger ist sinnvoll.
Kinder mit einer körperlichen/geistigen Behinderung bzw. einer drohenden körperlichen/geistigen Behinderung:
Kinder mit einer seelischen Behinderung bzw. einer drohenden seelischen Behinderung:
Die Antragsstellung erfolgt Anfang März (vor der Einschulung).
Der Antrag kann mit einem formlosen Schreiben gestellt werden mit den Inhalten:
Das Sozial- bzw. Jugendamt fordert die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch ein fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten ein und fordert eine Schweigepflichtentbindung durch die Erziehungsberechtigten/Eltern.
Die Mitteilung über die Bewilligung des Antrages auf Eingliederungshilfe erfolgt durch einen förmlichen Bescheid an die Eltern. Eine Kopie der Bewilligung erhalten die zuständige Schule sowie der Leistungserbringer. Bei notwendiger Verlängerung, ist rechtzeitig ein Verlängerungsantrag zu stellen.
Bei Ablehnung besteht ein Widerspruchsrecht der Eltern.
Erzieherin, Fachkraft für Integration/ Inklusion, Leiterin der Integrationshilfe von GANZ SELM e. V., Deeskalationstrainerin