Ferienbetreuung innerhalb der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Stand dieser Informationen: 15. Juli 2026
Mit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ist eine Neustrukturierung der Ferienbetreuung erforderlich. Bisher wurden in der Stadt Selm 6 Wochen Ferienbetreuung angeboten; Kinder mit Rechtsanspruch werden ab dem 01.08.2026 einen Anspruch von 8 Wochen Ferienbetreuung haben.
Die Organisation und Durchführung dieses ergänzenden Angebotes erfolgt durch den Trägerverein GANZ Selm e. V..
Übergangsregelung für die Sommerferien 2026
In den kommenden Sommerferien findet die Betreuung weiterhin wie gewohnt statt:
- Zeitraum: erste Hälfte der Sommerferien (20.07. bis 07.08.2026).
- Geplante Standorte (letztmalig): Grundschule „Auf den Äckern“ (Bork), Ludgerischule und Overbergschule.
Für die Bereitstellung einer ausgewogenen Mittagsverpflegung wird für Kinder mit Rechtsanspruch für die Zeit vom 03.08. bis 07.08.2026 ein Kostenbeitrag in Höhe von 25 € erhoben. Für die Kinder ohne Rechtsanspruch wurde der Beitrag durch die monatliche Mittagessenspauschale bereits erbracht.
Auf Grund der geringen Resonanz auf die Abfrage nach Ferienbetreuung in der zweiten Ferienhälfte findet in der Zeit vom 10.08. bis 01.09.2026 keine Ferienbetreuung statt.
Neue Regelung ab Herbst 2026
Die Stadt Selm und der Trägerverein GANZ Selm e. V. haben sich bewusst für eine einheitliche und faire Lösung entschieden: Ab den Herbstferien 2026 wird für alle Schüler*innen der Selmer Grundschulen eine Ferienbetreuung von mindestens 8 Wochen pro Schuljahr angeboten – unabhängig von Klassenstufe oder individuellem Rechtsanspruch. Aufgrund der anstehenden Bautätigkeiten an der Ludgerischule und der Äckernschule Bork wird die Ferienbetreuung bis auf weiteres an einem zentralen Schulstandort – der Overbergschule in Selm – stattfinden. An beweglichen und einzelnen Ferientagen (Pfingsten) erfolgt eine Betreuung am jeweiligen Schulstandort.
Neue Regelung ab Herbst 2026
Die Stadt Selm und der Trägerverein haben sich bewusst für eine einheitliche und faire Lösung entschieden: Ab den Herbstferien 2026 wird für alle Kinder eine ganzjährige Ferienbetreuung angeboten – unabhängig von Klassenstufe oder individuellem Rechtsanspruch. Die Ferienbetreuung wird dann voraussichtlich an einem zentralen Schulstandort – der Overbergschule in Selm – stattfinden.
Die künftigen Zeiträume für die OGS-Ferienbetreuung
| Ferien | Ferienbetreuung |
|---|---|
| Osterferien | 2 Wochen |
| Pfingstferien | 1 Tag |
| Sommerferien | 4 Wochen (die ersten 4 Ferienwochen) |
| Herbstferien | 2 Wochen |
| Bewegliche Ferientage | 3 bis 4 Tage pro Schuljahr |
Eine Betreuung in den Weihnachtsferien wird aufgrund mangelnder Nachfrage nicht mehr erfolgen.
Kosten für die Ferienbetreuung
Die Kosten für die Ferienbetreuung sind bislang in den monatlichen OGS-Beiträgen enthalten. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs erweitern sich jedoch die Betreuungszeiten und die Angebote während der Ferien, wodurch ein zusätzlicher personeller Aufwand für den Trägerverein GANZ Selm e. V. entsteht.
Um die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu decken, wird ab den Herbstferien bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung ein Beitrag in Höhe von 50 € pro Woche erhoben. Hinzu kommt ein Beitrag für eine tägliche ausgewogene Mittagsverpflegung in Höhe von 25 € pro Woche. Die beweglichen Ferientage, sowie die Pfingstferien werden anteilig mit 15 € pro Tag abgerechnet. Die Kosten für die Verpflegung können über die BuT-Update Card abgerechnet werden.
Zeiten in der Ferienbetreuung
- Beginn der Ferienbetreuung: Täglich ab 08.00 Uhr oder 09.00 Uhr
- Ende der Ferienbetreuung: Täglich ab 14.00 Uhr oder 15.00 Uhr
Verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung
Die verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über den Trägerverein GANZ Selm e. V. und muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien eingereicht werden. Die Kosten für den gebuchten Betreuungszeitraum sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung an den Verein zu zahlen. Eine fristgerechte Zahlung des Beitrages ist Voraussetzung für eine Teilnahme an der Ferienbetreuung.
Abmeldung von der Ferienbetreuung
Da alle erforderlichen Planungen zur Ferienbetreuung (Mittagsverpflegung, Personalplanung, etc.) innerhalb einer bestimmten Zeitschiene abgeschlossen werden müssen, ist eine Abmeldung von der gebuchten Ferienbetreuung nur bis 4 Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung möglich. Abmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, entbinden nicht von der Zahlungspflicht, bzw. bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Ausnahmen können im Einzelfall durch den Verein geprüft und ggfls. berücksichtigt werden.
Ungeplante Betreuungsbedarfe
Ungeplante Betreuungsbedarfe können dem Trägerverein GANZ Selm e. V. auch nach Ablauf der Anmeldefrist mitgeteilt werden. Über eine Teilnahme an der Ferienbetreuung entscheidet der Trägerverein unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten in folgender Reihenfolge:
- 1. Schüler*innen, die bereits eine OGS besuchen, sind grundsätzlich vorrangig zu berücksichtigen.
- 2. Schüler*innen, die dem Grunde nach einen Rechtsanspruch haben, aber keine OGS einer Grundschule in Trägerschaft der Stadt Selm besuchen.
- 3. Schüler*innen, die keinen Rechtsanspruch haben, aber eine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Selm besuchen.
Themen unserer bisherigen Sommerferienbetreuungen
- 2022: Der Natur auf der Spur
- 2021: KinderZeitReiSelm
- 2020: Grünes Spielmobil – auf in das Naturabenteuer!
- 2019: Selmer Dschungel – jetzt wird's tierisch!
- 2018: Wir fliegen ins All – flieg mit!
- 2017: Kinderstadt Selm: Wir bauen unsere Stadt!
- 2016: Selympia 2016
- 2015: Arche Selm: Steig ein und fahr mit!
- 2014: Indianer: Die Indianer kommen! Kommst du mit?
- 2013: Selmer Kinderzirkus: Manege frei !
