SEPA-Lastschriftmandat Mittagsverpflegung

Dieses Formular ist im Rahmen der Anmeldung zur OGS bei der Stadt Selm zusätzlich auszufüllen.

Erteilen Sie uns, GANZ SELM e.V., zum Einzug der Pauschale für die Mittagsverpflegung per Lastschriftverfahren ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Fälligkeit einer Zahlung an uns buchen wir den entsprechenden Betrag von Ihrem angegebenen Girokonto ab. Sie sorgen lediglich für die erforderliche Deckung Ihres Kontos.


Kind in der OGS

Zur eindeutigen Zuordnung Ihres Lastschriftmandats benötigen wir den vollständigen Vor- und Nachnamen Ihres Kindes, das die OGS besucht bzw. besuchen wird.


UpdateCard

Beziehen Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Dann geben Sie bitte die UpdateCard-Nummer Ihres Kindes an:

Die UpdateCard hat eine Nummer mit zehn Ziffern.


Zahlungspflichtige(r)

Frau Herr Eheleute/ Lebenspartner

Bitte geben Sie für Rückfragen unsererseits eine Telefonnummer an. Diese Angabe ist optional.

Geben Sie eine gültige E-Mail Adresse an, damit wir Ihnen an diese eine Bestätigung zur Erteilung Ihres Lastschriftmandats senden können.


Einwilligungen/ Zustimmungen

Ich bin damit einverstanden, dass zur Bearbeitung des Antrags bzw. bei Rückfragen GANZ SELM e.V. über die o.g. E-Mail-Adresse ohne Verschlüsselung Kontakt mit mir/uns aufnehmen darf.

Ich habe die Datenschutzerklärung (PDF) gelesen und stimme ihr zu.


Umfang des Mandats
  • Das Mandat gilt für den Einzug der Pauschale für die Mittagsverpflegung.
  • Das Mandat gilt für wiederkehrende Zahlungen.
  • Das Mandat gilt für Abbuchungen ab dem 01.09.2024.

Kontoinhaber/ Bankverbindung

Kontoinhaber ist abweichend vom Zahlungspflichtigen.

Die Angabe des BIC (Bank Identifier Code) ist nur bei Sitz des Kreditinstitutes im Ausland notwendig.


Ermächtigung

GANZ SELM e.V. wird vom o.g. Kontoinhaber auf Grundlage der hinterlegten Eingaben ermächtigt, Zahlungen von dem oben genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von GANZ SELM e.V. auf das angegebene Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Widerspruch

Der Kontoinhaber kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die vereinbarten Bedingungen des Kreditinstituts des Kontoinhabers.

Das Lastschriftverfahren wird eingestellt, falls das Kreditinstitut des Kontoinhabers die Lastschrift nicht mehr einlöst. Die anfallenden Bankgebühren für das Nichteinlösen gehen zu Lasten des Kontoinhabers.

Fristverkürzung für die Pre-Notification

Mit Einreichung des Mandats wird das Einverständnis erklärt, dass die Frist für die Ankündigung des Lastschrifteinzugs von 14 Kalendertagen auf drei Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Lastschriftzahlungen verkürzt wird. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügen eine einmalige Ankündigung vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Es wird darauf hingewiesen, dass GANZ SELM e.V. ohne Zustimmung zur Fristverkürzung keine Lastschriften ausführen kann. Zu leistende Zahlungen müssten ohne diese Vereinbarung vom Zahlungspflichtigen überwiesen werden.

Hinweise

GANZ SELM e.V. zieht ihre Forderungen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE21ESS00000431047 von dem angegebenen Konto ein. Für ausreichende Kontodeckung ist zu sorgen.