Der Weg zur Hilfe

Der Weg zur Hilfe: So kommen wir zusammen
Der Zugang zur Sozialpädagogischen Familienhilfe ist klar strukturiert und transparent gestaltet. Die Schritte sind leicht verständlich und ermöglichen einen unkomplizierten Start:
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Sie können sich zunächst bei uns oder direkt bei Ihrem zuständigen Jugendamt melden. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch lernen wir uns kennen und klären gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll sein könnte.
Schritt 2: Antragstellung
Die SPFH ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII. Dafür stellen Sie beim Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst / ASD) einen Antrag. Das Jugendamt prüft den Bedarf und entscheidet über die Bewilligung.
Schritt 3: Gemeinsame Planung (Hilfeplangespräch)
In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen, dem Jugendamt und uns werden Ziele, Inhalte und Umfang der Hilfe festgelegt. Ihre Wünsche und Vorstellungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Schritt 4: Beginn der Begleitung
Ihre Familienhelferin oder Ihr Familienhelfer startet die regelmäßige Unterstützung bei Ihnen zu Hause. Gemeinsam entwickeln wir erste Schritte, die Ihnen im Alltag helfen sollen und langfristig zu mehr Stabilität führen.
Ansprechpartner
Pascal Aschoff
Fachbereichsleitung der Hilfen zur Erziehung
- E-Mail: pascal.aschoffganz-selm.de
- Telefon: 02592 / 61864
